Klinik
Kostenträger
In der Kirnitzschtal-Klinik können Patienten der Rentenversicherungsanstalten, der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften, Selbstzahler und Begleitpersonen aufgenommen werden. Mit den gesetzlichen Krankenkassen ist ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen, die Beihilfefähigkeit wurde zuerkannt, ebenso die Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Weiterversorgung (BGSW) und zur arbeitsplatzbezogenen muskuloskeletalen Rehabilitation (ABMR). Grundsätzlich sollten sich alle Patienten im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts für einen Aufenthalt in der Kirnitzschtal-Klinik entscheiden dürfen, auch wenn keine separate Belegungsvereinbarung zwischen dem Kostenträger und der Kirnitzschtal-Klinik besteht. Mit folgenden Kostenträgern bestehen Belegungsvereinbarungen:
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
- Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Deutsche Angestellten Krankenkasse - DAK
- Techniker Krankenkasse - TK
- IKK classic
- Betriebskrankenkassen
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- Hamburg Münchner Krankenkasse
- Handelskrankenkasse HKK
- BARMER-GEK
- Profikrankenkasse für Bau- und Holzberufe - HZK
- KEH - Ersatzkasse
- See-Krankenkasse
- Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland
- Private Krankenkassen
- Selbstzahler